Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Diese setzen sich für die Interessen aller Mitglieder ein und wirken an demokratischen Entscheidungen der Sparda-Bank Berlin mit.
Vertreterwahl 2025
Ihre Stimme zählt!
- Hybride Wahl: Zum ersten Mal findet die Wahl in hybrider Form statt. Demnach können unsere Mitglieder bequem und innerhalb von wenigen Minuten im Online-Wahltool ihre Stimme abgeben. Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit zur Briefwahl.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig vom Alter oder der Anzahl der Geschäftsanteile.
- Minderjährige Mitglieder werden durch ihre gesetzliche Vertretung repräsentiert.
- Wahlzeitraum: Die Wahl findet vom 18. April 2025 bis 30. Mai 2025 statt.
- Wahlbezirke: Gewählt wird in unseren insgesamt fünf Wahlbezirken: Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Listenwahl: Mitglieder stimmen für die gesamte Wahlliste ihres Wahlbezirks ab, nicht für einzelne Vertreterinnen oder Vertreter.
- Wahlbekanntmachung: Die offizielle Wahlbekanntmachung erfolgt ab dem 20. März 2025 durch Plakataushänge an unseren Standorten. Ab diesem Zeitpunkt sind die vom Wahlausschuss aufgestellten Wahllisten während unserer Öffnungszeiten einsehbar.
- Wahlunterlagen: Zwischen dem 15. und 17. April 2025 erhalten unsere Mitglieder ihre Anmeldeunterlagen sowie alle relevanten Infos per Post oder in das elektronische Postfach (Online-Banking) eingestellt. In den Anmeldeunterlagen findet sich ein QR-Code und Link. Hiermit gelangen Sie in das Wahlportal, wo Ihnen alle weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Häufige Fragen zur Vertreterwahl
Allgemeines
Die Mitglieder der Sparda-Bank Berlin eG werden durch eine Vertreterversammlung repräsentiert, die jährlich tagt und alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Vertreterinnen und Vertreter üben das Stimmrecht für jede angefangenen 2.300 Mitglieder unserer Genossenschaft aus und treffen wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Verwendung von Gewinnen, mögliche Satzungsänderungen und die Besetzung der Kontrollgremien.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Wahl stärkt die demokratische Mitbestimmung in unserer Genossenschaft.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie entscheidet über zentrale Angelegenheiten wie Satzungsänderungen, die Wahl des Aufsichtsrats und die Feststellung des Jahresabschlusses.
Vertreterinnen und Vertreter stimmen in der Versammlung über zentrale Bankfragen wie den Jahresabschluss, die Verwendung des Überschusses und die Wahl des Aufsichtsrats ab. Sie tragen außerdem Verantwortung für Satzungs- und Wahlordnungsänderungen.
Vertreterinnen und Vertreter stehen bei den sogenannten Vertreterdialogen regelmäßigen im Austausch miteinander und liefern dabei auch Impulse für die Weiterentwicklung der Bank.
Wahlberechtigung
Alle Mitglieder der Genossenschaft haben, unabhängig vom Alter oder der Anzahl der Geschäftsanteile eine Stimme. Minderjährige Mitglieder werden durch ihre gesetzlichen Vertretungen repräsentiert.
Ja, Minderjährige wählen durch ihre gesetzlichen Vertretungen, die den Stimmzettel ausfüllen und unterschreiben.
Ein Mitglied kann sich für die Stimmabgabe grundsätzlich nicht vertreten lassen. Ausnahmen sind: Minderjährige, betreute Personen mit Einwilligungsvorbehalt, juristische Personen sowie Verstorbene.
In diesem Falle wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter hallo@sparda-berlin.de oder schreiben Sie eine Nachricht an uns in Ihrem Online-Banking-Postfach. Bitte geben Sie Ihre Personennummer an.
Ablauf der Wahl
Der Wahlprozess:
- Das Mitglied erhält entweder per Brief oder ePostfach-Mitteilung die Anmeldeunterlagen zur Wahl.
- Die Anmeldeunterlagen enthalten einen persönlichen Link und QR-Code, die entweder in einem Internetbrowser eingegeben oder mit einem Smartphone bzw. Tablet gescannt werden können.
- Im Wahlportal sind die Wahllisten einsehbar, und das Mitglied kann sich für den bevorzugten Wahlweg entscheiden:
- Digitale Stimmabgabe: Diese ist nach der Anmeldung sofort möglich.
- Briefwahl: Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 16. Mai 2025, bestellt werden.
- Alternativ kann das Mitglied die Anmeldung oder Stimmabgabe in einem Standort der Sparda-Bank Berlin vornehmen. Dort stehen geschulte Mitarbeitende sowie geeignete Endgeräte zur Verfügung, um die Anmeldung bzw. Stimmabgabe zu ermöglichen.
Ja, die Stimmabgabe ist nur nach vorheriger Authentifizierung und Anmeldung möglich. Die Authentifizierung erfolgt über den QR-Code im Wahlanschreiben oder durch eine eindeutige Legitimation im Standort (§ 11b Abs.2 und § 11c WahlO).
Ohne QR-Code und ohne amtlichen Ausweis ist eine Unterstützung bei der Stimmabgabe an unseren Standorten nicht möglich. Sollten Sie das Wahlschreiben nicht dabeihaben, müssen Sie sich zwingend mit einem amtlichen Ausweisdokument identifizieren.
Die Wahl wird als Listenwahl durchgeführt. Sie können die Liste als Ganzes annehmen oder ablehnen. Einzelne Namen können nicht gestrichen werden.
Ja, Gegenvorschläge sind möglich, sofern sie innerhalb der Einreichungsfrist gemäß Wahlordnung eingereicht werden.
Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft an den Wahlausschuss eingereicht werden. Dafür bedarf es mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern, die im Wahlbezirk wahlberechtigt sind (Wahlordnung1 § 8 Abs. 2).
Nein, das Streichen einzelner Namen ist nicht möglich. Sie können jedoch die gesamte Liste ablehnen.
Das durchführende Unternehmen ist Conventex: Mit GENOLIVE® Voting bietet Conventex eine umfassende Lösung für digitale Wahlen, die rechtssicher und effizient durchgeführt werden können. Die Software erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ermöglicht sowohl Live-Votings als auch Abstimmungen über festgelegte Zeiträume.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Conventex*.
Die Wahlergebnisse werden nach Auszählung der Stimmen hier auf unserer Website veröffentlicht.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen kann aufgrund von Feiertagen und Wochenenden bis zu 13 Werktage dauern. Insofern Sie länger warten sollten, nehmen Sie bitte erneut Kontakt mit uns auf.
Bis zum 17. April 2025 sollten Sie Ihr Anschreiben zur Wahl erhalten haben – sowohl als Brief bzw. über Ihr Online-Banking-Postfach.
Im Anschreiben sind Anmeldedaten zum Wahlportal enthalten. Über den dort enthaltenen QR-Code/Link gelangen Sie in das Wahlportal. Hier können Sie sich zur Online-Wahl oder Briefwahl anmelden. Bei der Anmeldung zur Online-Wahl kann direkt im Anschluss auch online gewählt werden. Bei der Anmeldung zur Briefwahl erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post.
Falls Sie Ihre Anmeldunterlagen zur Wahl (Wahlbenachrichtigung) nicht bekommen haben, informieren Sie bitte unseren Kundenservice unter hallo@sparda-berlin.de oder schreiben Sie eine persönliche Nachricht im Online-Banking.
Leider sieht unsere Wahlordnung keinen anderen Weg vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihre Anmeldung zur Wahl auch nicht telefonisch entgegennehmen, da Ihre Identität am Telefon nicht rechtssicher festgestellt werden kann.
Der QR-Code auf dem postalischen Wahlschreiben ermöglicht entweder die Online-Abstimmung oder alternativ die Bestellung der Briefwahlunterlagen online. Fragen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens (z.B. Familienmitglied) um Hilfe, falls Sie Schwierigkeiten haben, den QR-Code einzuscannen.
Kandidaturen und Wahllisten
Der Wahlausschuss entscheidet über die Auswahl der Kandidierenden für die Wahllisten.
Der Wahlausschuss ist ein von den Mitgliedern auf mehreren Ebenen gewähltes Gremium, das legitimiert ist, im besten Interesse der Genossenschaft und mit größter Sorgfalt zu handeln.
Kandidierende müssen natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, die Mitglied der Genossenschaft sind und nicht dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören.
Der Wahlausschuss erstellt die Wahllisten, die sowohl bewährte als auch neue Kandidierende enthalten.
Die Wahllisten sind an den Standorten der Sparda-Bank Berlin vom 20. März 2025 bis 30. Mai 2025 zu den jeweiligen Öffnungszeiten und im Wahlportal einsehbar.
Aus Gründen der Ressourcenschonung haben wir uns dazu entschieden, die Wahllisten nicht postalisch zu versenden
Während der Einreichungsfrist (20. März bis 3. April 2025) können Sie sich als Kandidat oder Kandidatin für die Vertreterwahl 2025 aufstellen lassen, indem Sie eine zusätzliche Wahlliste einreichen.
Dafür bedarf es mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern, die im Wahlbezirk wahlberechtigt sind (Wahlordnung1 § 8 Abs. 2). Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in unserer Wahlordnung.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich bereits jetzt für die nächste Wahl im Jahr 2030 vormerken zu lassen. Kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail unter hallo@sparda-berlin.de oder rufen Sie unseren Kundenservice unter der Rufnummer 030 42080420 an (montags-freitags von 8-20 Uhr).
Aufgaben des Wahlausschusses
Die Wahl organisiert der Wahlausschuss, bestehend aus Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie weiteren Genossenschaftsmitgliedern.
Der Wahlausschuss ist unter anderem für die Wahlbekanntmachung, das Wählerverzeichnis, die Wahllisten und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse zuständig.